Standesamt

Das Standesamt

Judith Kroitzsch, Zimmer 4, Telefon: 05084-60128 Susanne Schwierzeck, Zimmer 5, Telefon: 05084-60125
   

Zuständigkeiten

Zuständig für:

- Eheschließungen / Begründung von Lebenspartnerschaften
- Geburten
- Sterbefälle
- Kirchenaustritte
- Namenserklärungen
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Vaterschaftsanerkennungen
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen


Anmeldung der Eheschließung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird von den Verlobten persönlich vorgenommen. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Wohnsitzstandesamt. Wohnen die Verlobten an verschiedenen Orten, so können sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen.


Anmeldung der Lebenspartnerschaft

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden gleichgeschlechtliche Paare Ehepartnern gleichgestellt - in guten wie in schlechten Tagen.

Zwei Personen gleichen Geschlechts, die seit dem 1. August 2001 bei einem Standesamt eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen wollen, sollen in Zukunft vor dem Gesetz füreinander verantwortlich sein.

Zuständige Behörde zur Anmeldung und Begründung einer Lebenspartnerschaft ist das Standesamt des Wohnsitzes.


Kosten der Eheschließung

- Prüfung der Ehefähigkeit (beide Verlobte Deutsche) 40,- €

- Prüfung der Ehefähigkeit (mit Auslandsbeteiligung) 80,- €

- für die 1. Eheurkunde 10,- €

- jede weitere Urkunde 5,- €

- Stammbuch der Familie verschiedene Preisklassen auf Anfrage


Unterlagen für die Anmeldung

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. ob Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind, Kinder haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Bei Auslandsbeteiligung ist eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.

Welche Dokumente Sie besorgen müssen, erfragen Sie bitte direkt - z.B. telefonisch - beim Standesamt.


Namensführung in der Ehe

Die Ehegatten können ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt – es gibt hierfür keine Frist – den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen (gemeinsamen Familiennamen) bestimmen.

Derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dann den Geburtsnamen mit Bindestrich voranstellen oder anfügen und damit einen Doppelnamen führen.

Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.


Trautermine

Das Standesamt nimmt Trauungen an allen 5 Werktagen während der Öffnungszeiten des Rathauses vor.


Jahresbedeutungen


Trauungen im Standesamt

Hier können Sie sich die in diesem und in den vergangenen Jahren im Standesamt Hambühren durchgeführten Eheschließungen näher ansehen.


Trauungen im Jahr 2009


Trauungen im Jahr 2008


Trauungen im Jahr 2007


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