Ordnungsrecht |
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Behinderung durch Bäume und Sträucher
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Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragen und die Benutzung von Gehwegen oder Straßen behindern oder eine Sichtgefährdung darstellen, müssen durch die Grundstückseigentümer/innen zurückgeschnitten werden. |
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Mittagsruhe
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Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht geregelt. |
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Lärm von Motorrasenmähern
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Nach den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (32. BImSchv) dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen grundsätzlich in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden. |
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Straßenreinigungspflicht d. Grundstückseigentümer
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Die Straßenreinigungspflicht einschliesslich Winterdienst wurde per Satzung auf die Grundstückseigentümer/innen der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken übertragen. Den Umfang entnehmen Sie bitte der entsprechenden Straßenreinigung-Verordnung. |
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Ärger mit Nachbarn ?
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"Tips für Nachbarn" und was Sie vom Nachbarrecht (Grenzabstände, Zäune, Bäume etc.) wissen sollten, erhalten Sie in Form einer Broschüre im Rathaus, Zimmer 7. |
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