Ordnungsrecht

Behinderung durch Bäume und Sträucher

Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragen und die Benutzung von Gehwegen oder Straßen behindern oder eine Sichtgefährdung darstellen, müssen durch die Grundstückseigentümer/innen zurückgeschnitten werden.

Nähere Informationen erteilt das Ordnungsamt, Herr Herbst, Telefon 05084-60144


Mittagsruhe

Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht geregelt.

Jedoch sollte, mit Rücksicht auf die Nachbarn, eine Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr eingehalten werden.


Lärm von Motorrasenmähern

Nach den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (32. BImSchv) dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen grundsätzlich in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden.

Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt, Herr Herbst, Telefon 05084-60144


Straßenreinigungspflicht d. Grundstückseigentümer

Die Straßenreinigungspflicht einschliesslich Winterdienst wurde per Satzung auf die Grundstückseigentümer/innen der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken übertragen. Den Umfang entnehmen Sie bitte der entsprechenden Straßenreinigung-Verordnung.

Die Reinigungspflicht umfaßt insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Kraut und Gräsern, Papier und sonstigem Unrat auf den Geh- und Radwegen, Gossen, Parkspuren, Grün- und Seitenstreifen sowie im Winter die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege mit einem Abstreumittel.
Chemische Pflanzenbehandlungsmittel und Herbizide (Unkrautvernichtungsmitel) dürfen nicht verwendet werden.

Nähere Informationen erteilt das Ordnungsamt, Herr Herbst, Telefon 05084-60144


Ärger mit Nachbarn ?

"Tips für Nachbarn" und was Sie vom Nachbarrecht (Grenzabstände, Zäune, Bäume etc.) wissen sollten, erhalten Sie in Form einer Broschüre im Rathaus, Zimmer 7.

Wenn bei Unstimmigkeiten keine Einigung erzielt werden kann, hilft der Schiedsmann der Gemeinde weiter.


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