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Straßenbauplanungen

Straßensanierungen

Prioritätenliste für Straßensanierungsmaßnahmen

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat in seiner 12. Sitzung vom 27.11.2007 einstimmig die abgebildete aktualisierte Prioritätenliste für Straßensanierungsmaßnahmen von 2007 bis 2016 beschlossen.

Die Gemeinde Hambühren verfügt über ca. 90 km Straßen und 30 km Gehweg. Durch die starke Siedlungsentwicklung insbesondere in den 60-iger und 70-iger Jahren ist die Infrastruktur zu über 60% zwischen 30 und 40 Jahren alt.
Aufgrund dieses Alters besteht ein hoher Unterhaltungsaufwand, der ohne Gegenmaßnahmen zukünftig überproportional ansteigen und zu einem so genannten „Sanierungsstau“ führen würde.

Um dem entgegen zu wirken, hat sich die Gemeinde Hambühren zur Aufstellung einer Prioritätenliste für Straßensanierungsmaßnahmen entschlossen. Ziel dieser Prioritätenliste ist es, in erster Linie die Reihenfolge der Straßensanierungsmaßnahmen festzulegen, um die betroffenen Anlieger möglichst früh über die jeweilige Maßnahme zu informieren. Denn anders als bei reinen Straßenunterhaltungsmaßnahmen (beispielsweise das Ausbessern von Schlaglöchern oder eine Oberflächenbehandlung) hat eine Straßensanierung gemäß der Prioritätenliste eine finanzielle Beteiligung der anliegenden Grundstückseigentümer zur Folge.

Grundlage für diese finanzielle Beteiligung durch die Anlieger bildet das Niedersächsische Kommunale Abgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der zurzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hambühren. Ohne diese finanzielle Beteiligung durch die Anlieger wäre ein Erhalt der Straßen in einem verkehrsgerechten Zustand nicht möglich.

Die Höhe des von dem jeweiligen Anlieger zu zahlenden Beitrages wird im Wesentlichen von drei Faktoren bestimmt:

1.) Als erster Faktor ist der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand zu nennen. Er wird durch die beitragsrechtliche Einstufung der Straße bestimmt. Es wird unterschieden zwischen:

- öffentlichen Einrichtungen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen,

- öffentlichen Einrichtungen mit starkem innerörtlichem Verkehr,

- öffentlichen Einrichtungen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen.

Nach dieser Einstufung richtet sich die Höhe des Anliegeranteils nach dem Maß der Inanspruchnahme der Straße durch die Anlieger. Wird die Straße überwiegend durch Anlieger genutzt, ist auch der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand höher.

2) Der zweite, die Höhe des Beitrages bestimmende Faktor, sind die tatsächlichen Straßenbaukosten, die je nach Art und Weise der Bauplanung unterschiedlich sein können und darüber hinaus natürlich auch den „normalen“ Preisveränderungen unterliegen (Bsp.: Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 %).

3) Als drittes ist die Größe des anliegenden Grundstückes mit der möglichen Art und dem Maß der baulichen Nutzung zu nennen. Je größer ein anliegendes Grundstück ist, umso größer wird auch der Anliegerbeitrag ausfallen. Zuschläge auf die Grundstücksfläche erfolgen durch die mögliche Anzahl der Vollgeschosse und die eventuelle gewerbliche Nutzung des Grundstückes.

Bevor die konkrete Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme erfolgt, wird es eine umfassende Beratung in den Fachausschüssen geben. Diese beratenden Ausschüsse sind öffentlich, so dass sich jeder Betroffene oder Interessierte dort informieren kann. Darüber hinaus wird es zu jeder Sanierungsmaßnahme eine Anliegerversammlung geben, bei der sich jeder Anlieger über die geplante Maßnahme und die Höhe der möglichen Anliegerkosten informieren kann.

Auch können in diesen Anliegerversammlungen Anregungen oder Bedenken geäußert werden. Zu diesen Anliegerversammlungen werden die Betroffenen persönlich eingeladen. Erst wenn die jeweilige Maßnahme durch den Verwaltungsausschuss beschlossen wird und die erforderlichen Mittel durch den Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden, kann eine Umsetzung erfolgen.

Im Jahr 2008 werden keine Straßen ausgebaut oder saniert. Stattdessen sollen in diesem Jahr so weit wie möglich die Maßnahmen der Folgejahre geplant werden, um die Anlieger frühzeitig und zuverlässig über die bevorstehende Maßnahme informieren zu können.

Als Ansprechpartner stehen im Rathaus Herr Jürgensen (05084-601-20, juergensen@hambuehren.de) für den technischen Ausbau und Frau Sommerfeld (05084-601-33, sommerfeld@hambuehren.de) für die beitragsrechtlichen Belange zur Verfügung.

Presseartikel Cellesche Zeitung vom 02.12.2003 [311 KB]

Presseartikel Cellesche Zeitung vom 26.07.2006 [753 KB]

Presseartikel Cellesche Zeitung vom 31.01.2007 [1.093 KB]

Presseartikel Cellesche Zeitung vom 05.01.2008 [764 KB]

Nähere Informationen und Bilder erhalten Sie, wenn Sie den jeweiligen Straßennamen auswählen.

Maßnahme Ausführungsjahr Kostenschätzung Erläuterungen
Südweg (von Schulstraße bis Hauptstraße) 2007 Maßnahme wurde in 2007 durchgeführt aber noch nicht abgerechnet. Gehweg wurde laut Ratsbeschluss nicht ausgeführt.
- Fahrbahn 75.000,- €
- Gehweg 30.000,- €
Sandberg 2007 55.000,- € Maßnahme wurde in 2007 durchgeführt aber noch nicht abgerechnet.
Ausbau Bachweg bis Fa. Lange 2007 75.000,- € Maßnahme wurde in 2007 durchgeführt aber noch nicht abgerechnet.
Adlerweg (von Allensteiner Straße bis Hehlenbruchweg) 2009 Antrag auf Fördermittel nach GVFG wurde im Januar 2005 gestellt. Maßnahme wurde im MJP von 2006 nach 2009 geschoben.
- Fahrbahn und Entwässerung 200.000,- €
Ostlandstraße (von B214 bis Oldauer Heuweg) 1. Bauabschnitt in 2009 1.100.000,- € Antrag auf GVFG-Mittel ist gestellt. Maßnahme wurde im MJP von 2008 nach 2009 geschoben. Anliegerversammlung am 28.01.2009 um 20.00 Uhr in der Aula der Manfred-Holz-Grundschule, Hehlenbruchweg!
2. Bauabschnitt in 2010 1.100.000,- €
Bruchweg (von B214 bis L310) 2011 500.000,- € Antrag auf GVFG-Mittel ist gestellt. Fördermittel sind vorläufig für das Jahr 2010 vorgesehen. Mit einer Verschiebung ist aber zu rechnen.
Ausbau "Am Köhlerort" Süd 2012
- Fahrbahn und Entwässerung 75.000,- €
- evtl. Parkplätze 15.000,- €
Sonnenweg (2. Fahrbahnhälfte in Asphalt) 2012 20.000,- €
Ostlandring 2013
- Fahrbahn und Entwässerung 180.000,- €
- evtl. Gehweg 60.000,- €
Waldweg 2014
- Fahrbahn und Entwässerung 270.000,- €
- Gehweg 90.000,- €
Schulstraße (von Hauptstraße/Oldau bis Fuhrweg) 2015
- Fahrbahn und Entwässerung 165.000,- €
- Gehweg 42.000,- €
Rotdornweg 2016
- Fahrbahn und Entwässerung 40.000,- €
- Gehweg 10.000,- €
Grottkauer Straße (von Sudermannstraße bis Wilhelm-Busch-Straße) 2016
- Fahrbahn und Entwässerung 70.000,- €
- Gehweg 15.000,- €

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