Sanierung der Straße "Bachweg"
Die Straße 'Bachweg' hat abgehend von der Sudermannstraße im Ortsteil Hambühren II eine Gesamtlänge von ca. 180 m (siehe Anlage 1: Lageplan).
Lageplan Bachweg
Die vorhandene Fahrbahnbreite variiert zwischen 3,17 m und 3,62 m. Die Straße 'Bachweg' ist bisher noch nicht endgültig abgerechnet worden. Bisher ist den Anliegern lediglich eine Baustraße zur Verfügung gestellt worden.
Im vorderen Bereich zwischen dem Netto-Markt und der Firma Lange hat der Asphaltoberbau nur eine Stärke von 6 cm und ist darüber hinaus stark zersetzt. Darunter befindet sich eine 34 cm starke Schottertragschicht. Im weiteren Verlauf in Richtung Ostlandstraße wurden vor einigen Jahren Ausbesserungsmaßnahmen durchgeführt, so dass sich dieser Abschnitt in einem optisch besseren Zustand darstellt. In diesem Bereich beträgt die Stärke des Asphaltoberbaus 10 cm. Darunter befindet sich ebenfalls eine ca. 30 cm starke Kiestragschicht.
Aufgrund der geringen Breite und der insgesamt fehlenden Bordeinfassung sind hier in den Randbereichen starke Verdrückungen zu beobachten, die zukünftig zu einer erhöhten Unterhaltung führen werden.
Die derzeitige Entwässerung erfolgt unkontrolliert in den Seitenraum. Aufgrund des stark zersetzten Oberbaus insbesondere im o. g. Bereich und des damit verbundenen unebenen Profils der Fahrbahn kommt es zu einer ausgeprägten Pfützenbildung.
Da eine weitere Unterhaltung der Straße aufgrund des zukünftig zu erwartenden hohen Unterhaltungsaufwandes unwirtschaftlich erscheint, ist eine Komplettsanierung unumgänglich. Die Komplettsanierung ist wie folgt geplant:|Im westlichen Bereich von km 0+000 bis km 0+080 (siehe Anlage 1) wird der vorhandene teerhaltige 6 cm starke Asphaltoberbau aufgenommen und entsorgt. Die vorhandene über 30 cm starke Schottertragschicht bleibt erhalten, und die jetzige Fahrbahnbreite von 3,17 m wird mit zusätzlichem Material auf 5,00 m verbreitert. Anschließend ist auf der verbreiterten Schottertragschicht eine 10 cm starke Verbundpflasterdecke vorgesehen (siehe Anlage 2: Regelquerschnitt A1-A1).
Regelquerschnitt Bachweg Abschnitt A
Im östlichen Bereich von km 0+080 bis km 0+181,55 (siehe Anlage 1) wird die vorhandene Fahrbahnbreite ebenfalls von 3,62 m auf 5,00 m verbreitert. Hierzu wird der vorhandene 10 cm starke Asphaltoberbau aufgefräst und anschließend für die Verbreiterung als Tragschichtmaterial genutzt. Hierdurch entsteht auf der Gesamtbreite der Fahrbahn eine homogene Tragschicht, auf der anschließend ebenfalls eine 10 cm starke Verbundsteinpflasterabdeckung geplant ist (siehe Anlage 3: Regelquerschnitt A2-A2).
Regelquerschnitt Bachweg Abschnitt B
Auf der gesamten Länge wird die neue Fahrbahn beidseitig mit einem Tiefbord eingefasst. Durch die verbreiterte Fahrbahn und die Tiefbordeinfassung soll insbesondere in der Dammlage des Westbereiches eine Verdrückung der Randbereiche zukünftig vermieden werden.
Die Entwässerung der neuen Fahrbahn erfolgt grundsätzlich über das einseitige Profil der Fahrbahn in den südlich gelegenen muldenförmig ausgebildeten Grünstreifen. Lediglich im Einmündungsbereich zur Ostlandstraße sind zwei Straßenabläufe mit angeschlossenem Versickerungsbecken geplant.
Die vorhandene Beleuchtung wird um eine weitere Leuchte ergänzt und das vorhandene vieradrige Kabel wird durch ein fünfadriges Kabel für eine Nachtabsenkung ausgewechselt.
Ursprünglich war für den Fahrbahnbereich von km 0+160 bis 0+180 nach dem derzeitig gültigen Bebauungsplan ein Wendehammer vorgesehen. Aus heutiger Sicht kann auf einen Wendehammer verzichtet werden, da der reine Anliegerverkehr die Möglichkeit hat, auf den eigenen relativ großen Grundstücken zu wenden. Um dennoch eine Wendemöglichkeit zu bieten, wird eine Teilfläche des ursprünglich angedachten Wendehammers mit Schotter ausgebaut (siehe Anlage 1).
Nach der am 28.05.2002 im Verwaltungsausschuss beschlossenen Prioritätenliste war der Ausbau der Straße 'Bachweg' bereits für das Jahr 2004 vorgesehen.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung der Fahrbahn und der Entwässerung betragen nach Kostenschätzung ca. 83.000,00 €. Die Kosten für die erstmalige Herstellung der Beleuchtung betragen ca. 5.000,00 €.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von 88.000,00 € sind nach BauGB als erstmalige Erschließung zu 90 % auf die Anlieger umzulegen. Somit verbleibt ein Gemeindeanteil von ca. 9.000,00 €.
Protokoll der Anliegersammlung vom 17.01.2007 [22 KB]
Vorher - Nachher Bilder
| Vor der Sanierung: | |
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Vorher - Nachher Bilder
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